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Was tun, wenn…
… mein Privatparkplatz belegt ist?

Man kann seinen Privatparkplatz durch Abschleppen des fremden Fahrzeugs frei räumen. Diese Kosten kann man vom Parkenden ersetzt verlangen, wie der BGH klargestellt hat. Alternativ kann man selbst „Strafzettel“ verhängen und Nutzungsgebühren verlangen. Auch kann man den Störer abmahnen und eine Erklärung verlangen, dass er den Parkplatz nicht erneut missbrauchen wird – oder andernfalls eine Vertragsstrafe zahlt.
© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011