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Tipps vom Betreuer: Die Abwicklung einer Betreuungsvollmacht

Betreuungsrecht: Vermeiden Sie einen gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuer (gesetzlicher Betreuer/rechtlicher Betreuer)

Probleme mit der Betreuungsvollmacht? Ärger mit einem Bevollmächtigten? Streit unter den Bevollmächtigten?

Eigentlich sollte es immer nur einen Bevollmächtigten (für jeden Betreuungsbereich) geben, andere Bevollmächtigte sollten nur für den Fall, dass der erste Bevollmächtigte wegfällt als Reserve benannt werden. Doch auch solche Reservisten oder nicht bevollmächtigte Erben-in-spe können jederzeit versuchen, Stunk zu machen. Solange der Vollmachtgeber noch einwilligungsfähig ist, lassen sich alle Probleme einfach durch dessen Entscheidungen lösen. Danach muss aber ggf. das Betreuungsgericht entscheiden, welche Bevollmächtigten weiter machen dürfen und welche Vollmachten widerrufen werden und ob dann ein Betreuer zu bestellen ist. Nichtbevollmächtigte haben allerdings keinerlei Ansprüche. Nur im Erbfall haben die Erben Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegen den Bevollmächtigten. Vorher kann dies nur der Vollmachtgeber, ggf. durch einen Betreuer oder anderen Bevollmächtigten, verlangen. Doch was kann der Bevollmächtigte tun, der jahrelang gewissenhaft und zuverlässig gearbeitet hat, wenn plötzlich ein Erbe oder schlimmer noch, ein anderer Bevollmächtigter, meint, sich einmischen zu müssen? Hier muss – wenn sich keine Einigung finden lässt, wofür es gute Gründe gibt, dass Gericht entscheiden, wessen Vollmachten überleben und wie es weitergeht.

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© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2018